Abrechnung
In der Regel werden die Kosten einer Heilpraktikerbehandlung nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Allerdings können die Kosten zumindest teilweise bei der Lohnsteuerjahresabrechnung unter außergewöhnlichen Belastungen geltend gemacht werden.
Sind Sie privat- oder zusatzversichert, empfehle ich Ihnen, sich vor der Behandlung mit Ihrem Kostenträger in Verbindung zu setzen. Klären Sie bitte, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung Rechnungen von Heilpraktikern für Psychotherapie erstattet. Beachten Sie dabei bitte, dass die Begleichung der Rechnung zunächst durch Sie erfolgt, diese können Sie dann bei Ihrer Versicherung einreichen.
Vorteile des Selbstzahlens
Sollten Sie die Kosten für die Behandlung selbst tragen, hat dies durchaus auch einige Vorteile, die wichtigsten hier kurz aufgeführt:
- es entstehen für Sie in meiner Praxis keine langen Wartezeiten
- auch Termine an Samstagen sind möglich (ohne Aufpreis)
- niemand wird darüber informiert, dass Sie sich in psychotherapeutischer
Behandlung befinden und niemand erfährt eine Diagnose (wichtig, wenn Sie
planen, beispielsweise zu einer privaten Krankenkasse zu wechseln oder wenn
Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten. Diese dürfen
Informationen solcher Art bei der Krankenkasse einholen)
- Sie können die Dauer Ihrer Behandlung selbst bestimmen
- sollten Sie gerade eine andere psychotherapeutische Behandlung
besucht haben, müssen Sie keine mehrmonatige Pause einlegen, bevor Sie mit
einer neuen Therapie starten (dies wird zumindest meist von den gesetzlichen
Krankenkassen gefordert).